Deutsche Qualitätsstufen

Die amtlichen Qualitätsstufen sind in aufsteigender Reihenfolge:

1. Deutscher Tafelwein: nach amtlicher Definition leichter, lieblicher Wein ohne näher festgelegte Eigenart; von einigen Erzeugern gibt es allerdings auch hochklassige Gewächse mit ausgeprägtem Charakter.

2. Landwein: trocken bis halbtrocken, gebietstypisch.

3. Qualitätswein: trocken bis lieblich, Zuckerzusatz vor der Gärung, um ihm mehr Stärke zu geben; stets auf Qualität geprüft und mit ausgeprägtem Charakter, je nach Landschaft und Traubensorte.

4. Kabinett: trocken bis lieblich (ungezuckert) mit ausgeprägter, gelegentlich vorzüglicher Eigenart und charakteristischer Leichtigkeit.

5. Spätlese: alkoholreicher als Kabinett, meist mit mehr Süße. Körperreich. Viele hochklassige Spätlesen sind heutzutage halb- oder ganz trocken.

6. Auslese: süßer, oft auch alkoholreicher als Spätlese, vielfach mit an Honig erinnerndem Aroma, intensiv und nachhaltig. Gelegentlich trocken und schwer.

7. Beerenauslese: ziemlich süß und gelegentlich alkoholreich, intensiv im Geschmack, kann superb sein.

8. Eiswein (Beeren- oder Trockenbeerenauslese): hochkonzentriert, intensiv süß. Kann sehr fein sein, aber auch extrem einseitig.

9. Trockenbeerenauslese: intensiv süß und aromatisch, oft nicht so alkoholreich. Ein außergewöhnlicher, unendlich haltbarer Wein.
 
Nach dem Deutschen Weingesetz müssen folgende Qualitätsanforderungen erfüllt werden:
  • Tafelwein muss über mindestens 8,5 Volumenprozent (Vol.-%) Alkohol verfügen.
  • Landwein ist ein gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter.
  • Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) muss bestimmte charakteristische Merkmale des Anbaugebiets aufweisen. Das Etikett ist mit einer amtlichen Prüfungsnummer versehen. Classic und Selection sind keine Prädikate, sondern Bezeichnungen für Qualitätsweine mit harmonisch trockenem Geschmacksprofil.
  • Qualitätswein mit Prädikat: Das minimale Mostgewicht für die verschiedenen Prädikate variiert je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Als Richtwerte können gelten:
Kabinett (mind. 73° Öchsle)
Spätlese (mind. 85° Öchsle)
Auslese (mind. 95° Öchsle)
Beerenauslese (mind. 125° Öchsle)
Trockenbeerenauslese (mind. 150° Öchsle) verlangt Handlese.
Eiswein benötigt das gleiche Mindestmostgewicht wie die Beerenauslese, zudem müssen die Trauben bei der Lese gefroren sein (-7 °C) und in gefrorenem Zustand ausgepresst werden.

An Tafelweine und Landweine werden nur geringe Anforderungen bezüglich ihres Alkohol- und Mostgewichtgehalts wie auch der Herkunft gestellt. Allerdings werden auch einige der Spitzenweine der jeweiligen Regionen als einfache Tafelweine deklariert, wenn sie z. B. wegen der angebauten Rebsorte per Gesetz nur als Tafelwein bezeichnet werden dürfen.

 

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